Betriebsverpflegung: Steuern sparen, Talente gewinnen.

Gutes Essen ist Lebensfreude, Genuss und eine Wohltat. Deshalb kann eine gute Betriebsverpflegung für Arbeitgeber ein kleines, aber entscheidendes Plus im Kampf um die besten Fachkräfte sein. Sie eignet sich als wertvoller Beitrag zu einem Betriebsklima, in dem sich die Belegschaft gut aufgehoben fühlt, steigert die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgebermarke, und bietet zudem den Vorteil, dass sie gegenüber anderen Zusatzleistungen Steuern spart.

Unternehmen können Mahlzeiten an ihre Mitarbeiter unentgeltlich oder verbilligt abgeben. Die unentgeltliche Gewährung von Mahlzeiten im Betrieb führt zu einer Versteuerung mit den amtlichen Sachbezugswerten. Diese liegen im Jahr 2020 für das Frühstück bei 1,80 € sowie für ein Mittag- oder Abendessen bei 3,40 €, was bereits regelmäßig steuerlich vorteilhaft ist. Zur Vermeidung einer individuellen Besteuerung kann die Versteuerung auch durch den Arbeitgeber mit 25% pauschal erfolgen, wodurch die Mitarbeiter noch weiter entlastet werden können. Die Abgabe von Mahlzeiten kann auch mit Zuzahlung seitens des Arbeitnehmers ausgestaltet werden, was eine Versteuerung auch gänzlich vermeidbar macht. Die vielfältigen Möglichkeiten stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater auf die Bedürfnisses Ihres Betriebes ab. Eine qualitativ hochwertige Verpflegungslösung kann so noch zusätzlich steuerlich vorteilhaft ausgestaltet werden.

Mit GUSTO BAVAREGIO haben Unternehmen genau den richtigen Partner, der ihnen Mittagsmenüs auf Restaurantniveau liefert. Mit den steuerlichen Vergünstigungen wird die Betriebsverpflegung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv.